Aktuelles von frtpartner

Grundsteuer – Anzeigepflicht bei Änderungen am Grundbesitz

20.04.2026
Thomas Hesz
Grundsteuer – Anzeigepflicht bei Änderungen am Grundbesitz
Seit der Grundsteuerreform sind Eigentümer gesetzlich dazu verpflichtet, dem Finanzamt Änderungen am Grundbesitz zu melden, damit die Grundsteuer zu den entsprechenden Grundstücken bzw. Betrieben der Land- und Forstwirtschaft korrekt ermittelt werden kann. 

Relevante Änderungen sind hierbei unter anderem:
• Änderungen an der Fläche des Flurstücks oder des Gebäudes (z. B. durch Anbauten oder
Abrisse)
• Änderung der Nutzungsart (z. B. von Wohnraum hin zu Praxis oder Gewerbe)
• eine erstmalige Denkmalschutz-Einstufung


Dabei ist zu beachten, dass selbst bei Änderungen, die in einem notariell beurkundeten Vertrag aufgenommen wurden oder hierfür eine Baugenehmigung beantragt wurde, die Anzeigen zu erstatten sind. 

Dies gilt nur dann nicht, wenn der gesamte Grundbesitz verkauft, verschenkt oder vererbt wurde und es sich dabei um einen vollständig grundsteuerpflichtigen Grundbesitz handelt. Nur dann ist eine Anzeige entbehrlich. 
Für diese Anzeige der Änderungen in einem Kalenderjahr gilt eine Frist bis zum 31. März des Folgejahres. Für Änderungen im Jahr 2025 wurde die Frist zur Anzeige gegenüber den Finanzämtern in Bayern einmalig bis zum 30. April 2026 verlängert.
Eine Fristverlängerung kann beim Finanzamt beantragt werden. Wird auch dies versäumt, kann eine Steuerhinterziehung zu erheblichen Problemen führen.
In anderen Bundesländern gelten ähnliche Fristen.

Die Änderungen sind entweder über den Vordruck Grundsteueränderungsanzeige oder eine vollständig ausgefüllte Grundsteuererklärung mittzuteilen und elektronisch über ELSTER
(www.elster.de) oder in Papierform (verfügbar unter www.grundsteuer.bayern.de) zu übermitteln.


Wirken sich die Änderungen auf die Bemessungsgrundlage aus und erlässt das Finanzamt neue Bescheide über die Grundsteueräquivalenzbeträge bzw. den Grundsteuerwert sowie über den Grundsteuermessbetrag. Die zuständige Gemeinde erlässt anschließend aktualisierte Grundsteuerbescheide und setzt darin die neu berechnete Grundsteuer fest.