Aktuelles von frtpartner

Sozialversicherung und Lohnsteuer: Die wichtigsten Neuerungen für 2025 im Überblick

23.01.2025
Heidi Jonischkeit
Sozialversicherung und Lohnsteuer: Die wichtigsten Neuerungen für 2025 im Überblick
Wie jedes Jahr gibt es zum Jahreswechsel wieder wichtige Neuerungen, die die Verfahrensabläufe bei der Lohnabrechnung beeinflussen. Nachfolgend ein Überblick über die wichtigsten Änderungen:

Rechengrößen und Grenzwerte 2025

Rechengröße / Grenzwert Monatlich Jährlich
Beitragsbemessungsgrenzen
Kranken- und Pflegeversicherung 5.512,50 Euro 66.150,00 Euro
Renten- und Arbeitslosenversicherung 8.050,00 Euro 96.600,00 Euro
Knappschaftliche Rentenversicherung 9.900,00 Euro 118.800,00 Euro
Jahresarbeitsentgeltgrenze
Allgemein   73.800,00 Euro
Besondere   66.150,00 Euro
Bezugsgröße 3.745,00 Euro 44.940,00 Euro
Beitragszuschuss freiwillig und privatversicherte Arbeitnehmer
AG-Zuschuss KV mit Anspruch auf Krankengeld 471,32 Euro  
AG-Zuschuss KV ohne Anspruch auf Krankengeld 454,79 Euro  
AG-Zuschuss PV, bundeseinheitlich außer Sachsen 99,23 Euro  
AG-Zuschuss PV, Sachsen 71,66 Euro  
Geringfügigkeitsgrenze 556,00 Euro 6.672,00 Euro
Entgeltgrenze Übergangsbereich / Midijob bis 2.000,00 Euro  
Mindestbemessungsgrundlage
Freiwillige Krankenversicherung 1.248,33 Euro  
Minijob Rentenversicherung 175,00 Euro  
Betriebliche Altersvorsorge
SV-frei   3.864,00 Euro
Steuerfrei   7.728,00 Euro
Vollarbeitgeberrichtwert Berufsgenossenschaft 1.500 Stunden

Sachbezugswerte 2025

Sachbezug Monatlich Täglich
Freie Verpflegung
Frühstück 69,00 Euro 2,30 Euro
Mittagessen 132,00 Euro 4,40 Euro
Abendessen 132,00 Euro 4,40 Euro
Gesamt 333,00 Euro 11,10 Euro
Freie Unterkunft 282,00 Euro  

Beitragssätze 2025

Beitrag Satz / Wert Hinweis
Krankenversicherung 14,60 % allgemein
Krankenversicherung 14,00 % ermäßigt
Krankenversicherung ggf. + Zusatzbeitrag  
Pflegeversicherung 3,60 %  
Pflegeversicherung + 0,60 % Beitragszuschlag für Kinderlose
Pflegeversicherung - 0,25 % Beitragsabschlag ab dem 2. Kind vor Vollendung des 25. Lebensjahres
Rentenversicherung 18,60 %  
Knappschaftliche Rentenversicherung 24,70 %  
Arbeitslosenversicherung 2,60 %  
Insolvenzgeldumlage 0,15 %  
Künstlersozialabgabe 5,0 %  
Durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2,50 %  
Gesamtsozialversicherungsbeitragssatz 41,90 %  
Faktor F 0,6683  

Mindestvergütung für Auszubildende 2025

1. Lehrjahr 2. Lehrjahr 3. Lehrjahr 4. Lehrjahr
682,00 Euro 805,00 Euro 921,00 Euro 955,00 Euro
Mindestlohn
Der gesetzliche Mindestlohn ab dem 01.01.2025 beträgt 12,82 Euro pro Stunde.

Altersentlastungsbetrag
Der Höchstbetrag für den Altersentlastungsbetrag wird in der Einkommensteuer bereits ab 2023 langsamer abgeschmolzen, im Lohnsteuerabzugsverfahren wird diese Änderung erst ab 2025 berücksichtigt.

Rechtskreis Ost und West
Für Meldezeiträume ab 01.01.2025 ist bei DEÜV-Meldungen das Rechtskreiskennzeichen Ost oder West nicht mehr anzugeben. Bei den Beitragsnachweisen bleiben die Rechtskreise vorerst noch bis Ende 2025 bestehen.

Entgeltbescheinigung
In der Entgeltbescheinigung wurden zum 01.01.2025 Kennziffern für die Angabe aufgenommen, wie viele Kinder für den Arbeitnehmer beim Beitragsabschlag zur Pflegesicherung berücksichtigt werden.

Wegfall der Fünftel-Regelung
Ab dem Kalenderjahr 2025 ist die ermäßigte Besteuerung nach der Fünftel-Regelung für bestimmte Arbeitslöhne (z. B. Abfindungen, Entschädigungen, Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten) im Lohnsteuerabzugsverfahren entfallen. Diese kann nur noch im Rahmen der Einkommensteuererklärung beantragt werden.

Pflegeversicherung – Automatisiertes Übermittlungsverfahren der Kinderdaten
Ab April 2025 steht das automatisierte Übermittlungsverfahren zur Erhebung und zum Nachweis der Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder für den Beitragszuschlag in der Pflegeversicherung zur Verfügung. Ab 01.07.2025 wird das Verfahren verpflichtend. Der Arbeitgeber muss hierfür eine einmalige Initialmeldung bis spätestens mit der Entgeltabrechnung für Dezember 2025 erstatten.