Aktuelles von frtpartner

Umsatzsteuerliche Organschaft: Neuregelung ab 2030 geplant

15.09.2026
Umsatzsteuerliche Organschaft: Neuregelung ab 2030 geplant

Mit dem am 12. August 2026 vom Bundeskabinett beschlossenen Regierungsentwurf des Jahressteuergesetzes 2026 soll die umsatzsteuerliche Organschaft grundlegend neu geregelt werden. Nach der derzeitigen Rechtslage entsteht eine Organschaft automatisch, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Künftig soll die umsatzsteuerliche Organschaft nur noch aufgrund einer ausdrücklichen Erklärung des Organträgers gegenüber dem Finanzamt wirksam werden.

Mit der Neuregelung sollen auch Personengesellschaften ausdrücklich als Organgesellschaften in Betracht kommen. Damit können grundsätzlich auch GbR, OHG und KG Teil eines umsatzsteuerlichen Organkreises sein, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Änderungen müssen gemeldet werden

Mit dem neuen Erklärungsverfahren sind zusätzliche Pflichten verbunden. So soll insbesondere die Aufnahme weiterer Organgesellschaften, der Widerruf einer Organschaft sowie der Wegfall der Voraussetzungen für die Organschaft gegenüber dem Finanzamt erklärt werden.

Anwendung ab 1. Januar 2030

Die Neuregelung soll nach dem aktuellen Regierungsentwurf erstmals ab dem 1. Januar 2030 gelten. Die Erklärung kann bereits ab 1. Juli 2029 mit Wirkung für die neue Rechtslage abgegeben werden.

Für Unternehmen mit bestehenden Organschaften empfiehlt es sich daher, die aktuellen Strukturen und Eingliederungsvoraussetzungen frühzeitig zu überprüfen und die notwendigen Prozesse für das neue Erklärungsverfahren vorzubereiten.

Hinweis: Das Jahressteuergesetz 2026 befindet sich noch im Gesetzgebungsverfahren. Änderungen sind daher bis zur endgültigen Verabschiedung möglich.