Sozialversicherung und Lohnsteuer: Die wichtigsten Neuerungen für 2025 im Überblick

23. Jan 2025

Sozialversicherung und Lohnsteuer: Die wichtigsten Neuerungen für 2025 im Überblick

Wie jedes Jahr gibt es zum Jahreswechsel wieder wichtige Neuerungen, die die Verfahrensabläufe bei der Lohnabrechnung beeinflussen. Nachfolgend ein Überblick über die wichtigsten Änderungen:

Rechengrößen und Grenzwerte Monatlich Jährlich
Beitragsbemessungsgrenzen

Kranken- und Pflegeversicherung 5.512,50 Euro 66.150,00 Euro
Renten- und Arbeitslosenversicherung 8.050,00 Euro 96.600,00 Euro
Knappschaftliche Rentenversicherung 9.900,00 Euro 118.800,00 Euro
Jahresarbeitsentgeltgrenze

allgemein
73.800,00 Euro
besondere
66.150,00 Euro
Bezugsgröße 44.940,00 Euro 3.745,00 Euro
Beitragszuschuss freiwillig und privatversicherte AN

AG-Zuschuss KV (mit Anspruch Krankengeld) 471,32 Euro
AG-Zuschuss KV (ohne Anspruch Krankengeld) 454,79 Euro
AG-Zuschuss PV (bundeseinheitlich außer Sachsen) 99,23 Euro
AG-Zuschuss PV (Sachsen) 71,66 Euro
Geringfügigkeitsgrenze 556,00 Euro 6.672,00 Euro
Entgeltgrenze Übergangsbereich (Midijob) bis 2.000,00 Euro
Mindestbemessungsgrundlage

Freiwillige Krankenversicherung 1.248,33 Euro
Minijob Rentenversicherung 175,00 Euro
Betriebliche Altersvorsorge

SV-frei
3.864,00 Euro
Steuerfrei
7.728,00 Euro
Vollarbeitgeberrichtwert (Berufsgenossenschaft)
1.500 Stunden
Sachbezugswerte Monatlich Täglich
Freie Verpflegung

Frühstück 69,00 Euro 2,30 Euro
Mittagessen 132,00 Euro 4,40 Euro
Abendessen 132,00 Euro 4,40 Euro
Gesamt 333,00 Euro 11,10 Euro
Freie Unterkunft 282,00 Euro
Beitragssätze

Krankenversicherung 14,60 % (allgemein)

14,00 % (ermäßigt)

ggf. + Zusatzbeitrag
Pflegeversicherung 3,60 %

+ 0,60 % Beitragszuschlag für Kinderlose

- 0,25 % Beitragszuschlag ab 2. Kind vor Vollendung des 25  Lebensjahres
Rentenversicherung 18,60 %
Knappschaftliche Rentenversicherung 24,70 %
Arbeitslosenversicherung 2,60 %
Insolvenzgeldumlage 0,15 %
Künstlersozialabgabe 5,0 %
Durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2,50 %
Gesamtsozialversicherungsbeitragssatz 41,90 %
Faktor F 0,6683
Mindestvergütung für Auszubildende


1. Lehrjahr 2. Lehrjahr 3. Lehrjahr 4. Lehrjahr
682,00 Euro 805,00 Euro 921,00 Euro 955,00 Euro

Mindestlohn
Der gesetzliche Mindestlohn ab dem 01.01.2025 beträgt 12,82 Euro pro Stunde.

Altersentlastungsbetrag
Der Höchstbetrag für den Altersentlastungsbetrag wird in der Einkommensteuer bereits ab 2023 langsamer abgeschmolzen, im Lohnsteuerabzugsverfahren wird diese Änderung erst ab 2025 berücksichtigt.

Rechtskreis Ost und West
Für Meldezeiträume ab 01.01.2025 ist bei DEÜV-Meldungen das Rechtskreiskennzeichen Ost oder West nicht mehr anzugeben. Bei den Beitragsnachweisen bleiben die Rechtskreise vorerst noch bis Ende 2025 bestehen.

Entgeltbescheinigung
In der Entgeltbescheinigung wurden zum 01.01.2025 Kennziffern für die Angabe aufgenommen, wie viele Kinder für den Arbeitnehmer beim Beitragsabschlag zur Pflegesicherung berücksichtigt werden.

Wegfall der Fünftel-Regelung
Ab dem Kalenderjahr 2025 ist die ermäßigte Besteuerung nach der Fünftel-Regelung für bestimmte Arbeitslöhne (z. B. Abfindungen, Entschädigungen, Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten) im Lohnsteuerabzugsverfahren entfallen. Diese kann nur noch im Rahmen der Einkommensteuererklärung beantragt werden.

Pflegeversicherung – Automatisiertes Übermittlungsverfahren der Kinderdaten
Ab April 2025 steht das automatisierte Übermittlungsverfahren zur Erhebung und zum Nachweis der Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder für den Beitragszuschlag in der Pflegeversicherung zur Verfügung. Ab 01.07.2025 wird das Verfahren verpflichtend. Der Arbeitgeber muss hierfür eine einmalige Initialmeldung bis spätestens mit der Entgeltabrechnung für Dezember 2025 erstatten.

StBin Heidi Jonischkeit


Stand: 23.01.2025
Hinweis: Bei der Veröffentlichung handelt es sich um eine zusammenfassende Darstellung, die nur erste Hinweise enthält und keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Die Veröffentlichung kann eine rechtliche Beratung im Einzelfall nicht ersetzen. Eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit kann nicht übernommen werden.


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