Steuerentlastungsgesetz 2022

23. Mär 2022

Steuerentlastungsgesetz 2022

Das Bundeskabinett hat am 16. März 2022 den Entwurf eines Steuerentlastungsgesetzes 2022 beschlossen. Mit steuerlichen Erleichterungen will die Bundesregierung auf erheblich gestiegene Preise im Energiebereich reagieren um Bürger und Bürgerinnen zu entlasten.

Im Einzelnen sieht der Gesetzentwurf folgende steuerliche Entlastungsmaßnahmen vor:

  • Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags auf 1.200 Euro rückwirkend zum 01. Januar 2022
  • Anhebung des Grundfreibetrags für 2022 auf 10.347 Euro
  • Anhebung der Entfernungspauschale auf 38 Cent für Pendler

Für Pendler ab dem 21. Kilometer wird die bis 2026 befristete Anhebung der Entfernungspauschale auf 38 Cent bereits auf das Jahr 2022 vorgezogen. Gleichfalls wirkt die Anhebung über die Mobilitätsprämie als Entlastung für Geringverdienende.
Mit der Anhebung des Grundfreibetrags und des Arbeitnehmer-Pauschbetrags werden Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen zeitnah entlastet, denn diese beiden Beträge schlagen unmittelbar auf die Höhe der Lohnsteuer durch. Zudem reduzieren Pauschalen den administrativen Aufwand für Steuerpflichtige und Verwaltung.
Die Entfernungspauschale wird ab dem 21. Kilometer erhöht, um so pauschalierend die sich durch die CO2-Bepreisung ergebende Erhöhung der Aufwendungen für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte teilweise auszugleichen. Diese Entlastung für Pendler gilt für die Jahre 2022 bis 2026 und unabhängig vom benutzten Verkehrsmittel.


Stand: 23.03.2022

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