17. Mai 2022
Steuerentlastungsgesetz 2022 vom Bundestag verabschiedet
Die steigenden Energiepreise treffen viele Menschen hart. Der Koalitionsausschuss hat sich deshalb Ende Februar auf ein umfassendes Entlastungspaket mit einem Gesamtvolumen von mehr als 15 Milliarden Euro verständigt. Vor allem Bürgerinnen und Bürger mit kleinen und mittleren Einkommen profitieren davon.
Der Bundestag hat nun am 12.05.2022 das Steuerentlastungsgesetz 2022 verabschiedet. Der Bundesrat muss in seiner Sitzung am 20.05.2022 noch zustimmen. Folgende Erleichterungen werden rückwirkend ab dem 1. Januar 2022 umgesetzt:
• Der Arbeitnehmerpauschbetrag bei der Einkommensteuer wird um 200 Euro auf 1.200 Euro angehoben.
• Der Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer steigt um 363 Euro auf 10.347 Euro.
• Die Entfernungspauschale für Fernpendler (ab dem 21. Kilometer) wird befristet bis 2026 von 35 auf 38 Cent erhöht. Dieser Schritt erfolgt nun zwei Jahre eher als ursprünglich geplant. Über die Mobilitätsprämie wird die Entlastung auch auf Geringverdiener übertragen.
Außerdem hat der Deutsche Bundestag mit dem Steuerentlastungsgesetz bereits weitere wichtige Hilfen für Bürgerinnen und Bürger gebilligt, die Teil des Zweiten Entlastungspakets sind.
• Energiepreispauschale
Erwerbstätige, Selbstständige und Gewerbetreibende erhalten eine einmalige Energiepreispauschale von 300 Euro. Die Auszahlung erfolgt ab September 2022 über die Lohnabrechnung des Arbeitgebers. Selbstständige erhalten einen Vorschuss über eine einmalige Senkung ihrer Einkommensteuer-Vorauszahlung.
• Kinderbonus
Für jedes Kind, für das Anspruch auf Kindergeld besteht, gibt es einen Einmalbonus von 100 Euro. Die Zahlung erfolgt ab Juli 2022 und wird - wie in der Vergangenheit - auf den steuerlichen Kinderfreibetrag angerechnet.
StBin Heidi Jonischkeit
Stand: 17.05.2022
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