Gewinngrenze im Sinne des § 7g EStG

27. Okt 2023

Gewinngrenze im Sinne des § 7g EStG

Zur Förderung von Investitionen kleiner und mittlerer Unternehmen sieht der Gesetzgeber die Möglichkeit einer Bildung eines Investitionsabzugsbetrags § 7g EStG vor, sofern das betreffende Unternehmen einen Gewinn von maximal 200.000 € erzielt.

 
Aus Sicht des BMF-Schreibens vom 15.06.2022 ist der maßgebliche Gewinn zzgl. außerbilanziellen Korrekturen (wie z.B. Gewerbesteuer etc.) zu sehen.
 
Das FG Baden-Württemberg vom 02.05.2023 - 10 K 1873/22 vertritt eine andere Auffassung. Unter dem Gewinn versteht das Gericht den Steuerbilanzgewinn und nicht den steuerlichen Gewinn im Sinne von § 2 Abs. 2 Nr. 1 Nr. 1 EStG.
Eine Revision vor dem BFH ist anhängig (BFH-Az.: X R 14/23).

Barbara Wernlein




Stand: 27.10.2023
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