27. Okt 2023
Gewinngrenze im Sinne des § 7g EStG
Zur Förderung von Investitionen kleiner und mittlerer Unternehmen sieht der Gesetzgeber die Möglichkeit einer Bildung eines Investitionsabzugsbetrags § 7g EStG vor, sofern das betreffende Unternehmen einen Gewinn von maximal 200.000 € erzielt.
Stand: 27.10.2023
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