Einführung der Wirtschafts-Identifikationsnummer ab Herbst 2024

15. Mai 2024

Einführung der Wirtschafts-Identifikationsnummer ab Herbst 2024


Für alle steuerpflichtigen natürlichen Personen wurde bereits in 2008 eine Identifikationsnummer (IdNr.) vergeben. Die Wirtschafts-Identifikationsnummern schlummerten seither nur als Rechtsgrundlage in § 139c Abgabenordnung. Die Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) dient der eindeutigen Identifizierung des wirtschaftlichen Bereichs im Gegensatz zum privaten Bereich. Die Vergabe beginnt ab Herbst 2024 und wird von der Finanzverwaltung durchgeführt.

Die Identifikationsnummer setzt sich aus dem Kürzel „DE“ und neun Ziffern zusammen. Die Identifikationsnummern enthalten neben der neun Ziffern außerdem ein mit Bindestrich getrenntes 5-stelliges Unterscheidungsmerkmal für die Identifizierung einzelner Tätigkeiten, Betriebe oder Betriebsstätten (Beispiel: DE123456789-00001). Damit wird jede wirtschaftlich tätige natürliche Person, jede juristische Person und jede Personenvereinigung jeweils ein einheitliches und dauerhaftes Merkmal zum Zwecke der eindeutigen Identifizierung in Besteuerungsverfahren erhalten. Die Vergabe der W-IdNr. erfolgt aus technischen und organisatorischen Gründen in Stufen.

Die W-IdNr. dient zugleich auch als bundeseinheitliche Wirtschaftsnummer nach dem Unternehmensbasisdatenregistergesetz. Das Unternehmensbasisdatenregister ist ein zentrales und ressortübergreifendes Vorhaben zur Verwaltungsdigitalisierung und
-modernisierung. Ziel des Basisregisters ist es, Unternehmen von Berichtspflichten zu entlasten, in dem Mehrfachmeldungen der Stammdaten an unterschiedliche Register vermieden werden (Once-Only-Prinzip).

StBin Barbara Wernlein


Stand: 15.05.2024
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