20. Sep 2024
Wirtschafts-Identifikationsnummer: Vergabe ab Oktober 2024
Ab Oktober 2024 wird jedem wirtschaftlich Tätigen durch das Bundeszentralamt für Steuern eine Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) stufenweise und ohne Antragstellung zugeteilt.
Die Vergabe der W-IdNr. dient der eindeutigen Identifizierung einer wirtschaftlichen Einheit und soll vor allem für steuerliche Verwaltungsprozesse Verwendung finden. Weitere Anwendungsfälle sind beispielsweise bei der Beantragung von Fördermitteln, der Abwicklung von Handelsgeschäften oder im Rahmen statistischer Erhebungen denkbar.
Die W-IdNr. entspricht in ihrem Aufbau grundsätzlich der USt-IdNr., die um ein fünfstelliges Unterscheidungsmerkmal ergänzt wird. Die USt-IdNr. wird dabei nicht ersetzt und ist wie gewohnt weiter zu verwenden. Die W-IdNr. hat damit folgenden Aufbau: DE123456789-00001.
Allen wirtschaftlich Tätigen mit vorhandener USt-IdNr. wird die W-IdNr. durch öffentliche Bekanntmachung zugeteilt. Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt voraussichtlich im Oktober 2024. Eine gesonderte Mitteilung an die Unternehmen ist nicht vorgesehen.
Für wirtschaftliche Tätigkeit ohne vorhandene USt-IdNr., die bereits umsatzsteuerlich erfasst sind, erfolgt die elektronische Mitteilung der W-IdNr. voraussichtlich ab November 2024. Für steuerlich beratene Unternehmer erfolgt die Mitteilung an den steuerlichen Vertreter, der Unternehmer ohne steuerlichen Berater muss über ein ELSTER-Benutzerkonto verfügen.
Bei Ausübung von mehreren wirtschaftlichen Tätigkeiten vergibt das Bundeszentralamt für Steuern ab dem ersten Quartal 2026 weitere Unterscheidungsmerkmale, die wirtschaftlich Tätigen bzw. die steuerlichen Berater werden darüber gesondert informiert.
Künftig gibt es damit drei Identifikationsnummer:
• Die Steuer-ID für alle natürlichen Personen,
• die Umsatzsteuer-ID für umsatzsteuerliche Zwecke (im grenzüberschreitenden Verkehr) und
• die Wirtschafts-ID für wirtschaftlich Tätige.
StB Dominik Korkisch, M.A.
Stand: 20.09.2024
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