16. Apr 2025
Steuerliche Maßnahmen im Koalitionsvertrag
Die Vertreter von Union und SPD haben sich am 09.04.2025 auf einen Koalitionsvertrag geeinigt. Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten im Steuerrecht geplanten Änderungen:
Einkommensteuer:
• Erhöhung der Bruttopreisgrenze bei der steuerlichen Förderung von E-Fahrzeugen auf 100.000 €.
• Dauerhafte Erhöhung der Pendlerpauschale zum 1.1.2026 auf 38 Cent ab dem ersten Kilometer.
• Steuerfreiheit von Überstundenzuschlägen
• Senkung der Einkommensteuer für kleine und mittlere Einkommen.
• Rentenbesteuerung: Steuerbefreiung von bis zu 2.000 € für das Gehalt von solchen Personen, die das gesetzliche Rentenalter erreicht haben und freiwillig weiterarbeiten.
• Verringerung der Schere zwischen der Entlastungswirkung der Kinderfreibeträge und dem Kindergeld.
• Anhebung oder Weiterentwicklung des Alleinerziehenden-Entlastungsbetrags.
Körperschaftsteuer / Gewerbesteuer:
• Degressive Abschreibung auf Ausrüstungsinvestitionen von 30 % in den Jahren 2025, 2026 und 2027.
• Senkung der Körperschaftsteuer in fünf Schritten um jeweils einen Prozentpunkt ab dem 1.1.2028.
• Erhöhung des Gewerbesteuer-Mindesthebesatzes von 200 % auf 280 %.
Indirekte Steuern:
• Reduzierung der Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie zum 1.1.2026 dauerhaft auf 7 %.
• Umstellung der Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer auf ein Verrechnungsmodell.
• Senkung der Stromsteuer auf das europäische Mindestmaß und Reduzierung der Übertragungsnetzentgelte.
• Vollständige Wiedereinführung der Agrardiesel-Rückvergütung.
Gemeinnützigkeitsrecht:
• Anhebung der Übungsleiterpauschale auf 3.300 € u. der Ehrenamtspauschale auf 960 €.
• Erhöhung der Freigrenze aus wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb für gemeinnützige Vereine auf 50.000 €.
• Modernisierung des Katalogs der gemeinnützigen Zwecke.
• Wegfall des Erfordernisses einer zeitnahen Mittelverwendung für gemeinnützige Organisationen mit Einnahmen bis 100.000 €.
Sonstiges:
• Einführung einer Sonderabschreibung für E-Fahrzeuge.
• Kfz-Steuerbefreiung für Elektroautos bis zum Jahr 2035.
StB Harry Wolfram, Dipl.-Kfm.
Stand: 16.04.2025
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