Einheitlicher Empfängername „Freistaat Bayern“ bei Überweisungen an die Finanzbehörden

27. Okt 2025

Einheitlicher Empfängername „Freistaat Bayern“ bei Überweisungen an die Finanzbehörden

Seit dem 09.10.2025 gilt aufgrund EU-rechtlicher Vorgaben im Online-Bankenverkehr die sogenannte Empfängerprüfung. Im Rahmen des Online-Überweisungsvorgangs wird durch die Banken künftig automatisch der Empfängername mit der IBAN abgeglichen.

Um die automatisierte Überprüfung der Überweisung durch die Banken zu erleichtern, ist es entscheidend, sowohl die korrekte IBAN als auch den zutreffenden Empfängernamen genau und eindeutig zu bezeichnen.

Die Finanzämter haben hierauf reagiert: Sofern für das Finanzamt kein Lastschriftmandat vorliegt und die Zahlungen manuell überwiesen werden, bitte folgendes beachten:
Für alle Überweisungen an sämtliche Finanzämter in ganz Bayern gilt der einheitliche Empfängername „Freistaat Bayern“.

Die Bankverbindungsdaten der bayerischen Finanzverwaltung finden Sie auch auf der Homepage des jeweiligen Finanzamts unter „Kontakt > Bankverbindung“.

Achtung die Bundesländer haben den Empfängernamen für die Finanzämter unterschiedlich umgesetzt: Für andere Bundesländer ist der zutreffende Empfängername auf der Internetseite des jeweils zuständigen Finanzamtes einsehbar.




Stand: 27.10.2025
Hinweis: Bei der Veröffentlichung handelt es sich um eine zusammenfassende Darstellung, die nur erste Hinweise enthält und keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Die Veröffentlichung kann eine rechtliche Beratung im Einzelfall nicht ersetzen. Eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit kann nicht übernommen werden.

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