Maßnahmen zur Förderung des Ausbaus von Photovoltaikanlagen mit Wirkung zum 01. Januar 2023

15. Sep 2022

Maßnahmen zur Förderung des Ausbaus von Photovoltaikanlagen mit Wirkung zum 01. Januar 2023

Mit dem Jahressteuergesetz 2022 soll es zu zahlreichen steuerlichen Entlastungsmaßnahmen kommen. Unter anderem plant die Bundesregierung gem. dem beschlossen Entwurf des Jahressteuergesetz vom 14.09.2022 folgende Vereinfachungen für Photovoltaikanlagen:

- Einführung einer Ertragsteuerbefreiung

Einnahmen aus einer PV-Anlage mit einer Bruttonennleistung von 30 kWp auf Einfamilienhäusern und Gewerbeeinheiten werden von der Ertragsteuer befreit. Damit wird das bisherige Liebhaberei - Wahlrecht von 10 kWp (vgl. BMF-Schreiben vom 29.10.2021) deutlich angehoben.

- Einführung eines gesonderten Umsatzsteuersatz (0 Prozent)

Für die Lieferung, den innergemeinschaftlichen Erwerb, die Einfuhr und die Installation von PV-Anlagen und Stromspeichern soll in Zukunft ein umsatzsteuerlicher Nullsteuersatz gelten, soweit es sich um eine Leistung an den Betreiber der PV-Anlage handelt und die Anlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird. Damit entfällt der steuerliche und bürokratische Aufwand für PV-Anlagen, bei denen der Erwerber im Zeitpunkt der Anschaffung den Vorsteuerabzug geltend gemacht hat.
Das Jahressteuergesetz 2022 muss noch im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens durch Bundestag und Bundesrat bestätigt werden, damit die oben beschriebenen Erleichterungen in Kraft treten können.

WP/StB Marcel Peetz (M.Acc.)



Stand: 15.09.2022
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