02. Sep 2024
Verwaltungsvermögensquote nach § 13b ErbStG (90-%-Test)
Der BFH hat mit Urteil vom 13. September 2023, II R 49/21 entschieden, dass bei Handelsunternehmen auch betriebliche Schulden für den 90% Einstiegstest im Rahmen der schenkungssteuerlichen Begünstigungen für Betriebsvermögen zum Abzug zu berücksichtigen sind.
Mit gleichlautendem Ländererlass vom 19.06.2024 reagierte die Finanzverwaltung auf dieses Urteil. Laut Erlass ist das Urteil, das zu einer schenkweisen Übertragung von Anteilen an einem Handelsunternehmen ergangen ist, auch bei der Erbschaftsteuer und auch auf die übrigen Rechtsformen des begünstigungsfähigen Vermögens anzuwenden und nicht nur auf typische Handelsunternehmen (alle Branchen) begrenzt. In allen offenen Fällen, bei denen im Hauptzweck gewerbliche, freiberufliche oder land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten vorliegen, können nun auch die Schulden im Rahmen des 90% Einstiegstest für abgezogen werden.
StBin Barbara Wernlein
Stand: 02.09.2024
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